Bestattungskosten in Brandenburg
Wie viel kostet eine Beerdigung?
Die Frage nach den Kosten einer Bestattung in Brandenburg ist verständlich, jedoch so allgemein formuliert alles andere als einfach zu beantworten. Bestattungskosten bestehen nämlich nur zu einem Teil aus dem Betrag, den wir für die Durchführung und Betreuung der Bestattung sowie für den Särge und die Urnen berechnen. Aufwände für Friedhofsgebühren, den Grabstein, die Schaltung einer Traueranzeige und so weiter hängen vom jeweiligen Beisetzungsort beziehungsweise Verlag ab. An dieser Stelle liefern wir Ihnen Hinweise, in welcher Größenordnung wir uns bewegen und welche Faktoren eine Rolle spielen. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen nehmen wir uns dann viel Zeit, sehen wir gemeinsam, wie sich Ihre Vorstellungen umsetzen lassen und erstellen Ihnen selbstverständlich auch einen detaillierten Kostenvoranschlag.
So setzen sich Bestattungskosten zusammen
- Bestattungsleistungen
Unter anderem Beratung und Begleitung, Übernahme der Formalitäten, Überführung, Versorgung und Einbettung des Verstorbenen sowie die Kosten für Sarg, Urne, Grabkreuz - Kommunale und kirchliche Gebühren
Kosten für Todesbescheinigung und Sterbeurkunde sowie die Beisetzungsgebühr auf dem Friedhof - Auslagen für weitere Dienstleister
Kosten für Floristen, Redner und Musiker bei der Trauerfeier, Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse, Kaffeetafel, Grabmal und Grabpflege
Zur besseren Übersicht überreichen wir Ihnen alle Belege und Rechnungen gesammelt.
Bestattungskosten berechnen
In unserem Bestattungskostenrechner können Sie ganz einfach Ihre persönlichen Bestattungswünsche auswählen und erhalten eine konkrete Preisauskunft. Probieren Sie es doch gleich mal aus!
Fragen & Antworten zu den Bestattungskosten
Die Rangfolge der bestattungspflichtigen Personen steht im Brandenburger Bestattungsgesetz und lautet wie folgt:
- die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person,
- volljährige Kinder,
- die Eltern,
- volljährige Geschwister,
- volljährige Enkelkinder,
- Großeltern sowie
- die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft gelebt hat.
Verbraucherschützer warnen gerne davor, dass ältere Menschen bei einer Sterbegeldversicherung „draufzahlen“. Zwar ist es möglich, dass ältere Menschen nach längeren Beitragszahlungsjahren mehr eingezahlt haben, als im Todesfall ausgezahlt wird. Denn die Versicherungsgesellschaften kalkulieren immer auch das Wagnis und das Risiko in die Prämien ein, welches naturgemäß bei der Versicherung älterer Menschen höher ist. Andererseits besteht oft schon nach dem ersten Jahresbeitrag der komplette Versicherungsschutz, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Deshalb sind wir der Meinung, dass eine Sterbegeldversicherung für viele Menschen immer noch die beste Möglichkeit ist, die Bestattungskosten abzusichern und anzusparen.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Treuhandkonten an, die nur für den Bestattungsfall vorgesehen sind. Diese Anlageform ist sicher vor dem Zugriff von Behörden (wichtiger Aspekt, wenn Sozialleistungen beantragt werden, weil eine Unterbringung in einem Altenheim ansteht). Ein solches Konto ist nur durch die vorsorgende Person selbst kündbar.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
Eine weitere Möglichkeit der Rücklage ist eine Lebensversicherung mit Einmalbeitragszahlung. Der Gesamtbetrag der Bestattung wird in einer einzigen Rate eingezahlt. Weil für die Versicherungsgesellschaft hierbei kein Risiko entsteht, sammeln sich in dem Versicherungsvertrag von der ersten Stunde Überschussanteile (Zinsen) an.
Wenn Angehörige nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen, können Sie beim Sozialamt formlos einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Das Sozialamt prüft zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Angehörigen auf der gleichen Ebene. Stellt also ein Kind eines Verstorbenen einen Antrag auf ein Sozialbegräbnis, müssen die anderen Kinder des Verstorbenen ebenfalls ihre Einkommens- und Vermögenssituation offenlegen. Nur wenn keines der Kinder die Bestattungskosten tragen kann, werden diese aus Sozialhilfemitteln übernommen. Dabei bestimmt das Sozialamt weder Art noch Ort des Begräbnisses, einzige Auflage ist, dass dieses nach dem Gebot der Sparsamkeit durchgeführt werden muss.
Wir kennen die Kosten- und Leistungssätze des Sozialamtes, helfen im vorgegebenen Rahmen zu bleiben und informieren rechtzeitig, welche Kosten ggf. von den Angehörigen getragen werden müssen. Auch beim Antragsverfahrens beraten wir gerne und ausführlich.